Parkschadenversicherung

Das Auto ist als Fortbewegungsmittel aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Auf dem Weg zum Arbeitsplatz, zum Einkaufen oder für die Urlaubsreise ist es unersetzlich geworden. Aber auch im Berufsleben selbst, zum Beispiel als Vertreter eines Unternehmens, spielt der Pkw eine große Rolle. Auf jeden Fall wünscht sich jeder Autofahrer ein rundum optisch und technisch einwandfreies Fahrzeug. Autofahrer wissen jedoch, wie schnell eine Delle oder ein Kratzer an einem parkenden Fahrzeug passiert sind. Ob die Beschädigung nun durch Unachtsamkeit beim Ausparken des Fahrzeugs oder durch den Einkaufswagen verursacht wurde, ärgerlich sind diese Schäden auf jeden Fall. Es kann aber auch sein, dass ein parkendes Fahrzeug mutwillig von unbekannten Dritten beschädigt wird. Hierbei handelt es sich oft um Beulen am Fahrzeug, böswillig verursachte Lackschäden, dass regelrechte Zerkratzen des Fahrzeuglacks oder auch Schadensfälle durch ein mutwilliges Besprühen und Bemalen des Autos. Da jedoch nicht alle diese Schäden von der Kaskoversicherung abgedeckt werden haben die Versicherer als Ergänzung dazu die Parkschadenversicherung entwickelt. Diese Spezialversicherung kann jedoch nur zeitlich begrenzt und im Regelfall nur für neuere Fahrzeuge abgeschlossen werden. Zu beachten ist hierbei jedoch auch, dass eine Reihe von Parkschäden regulär in der Kaskoversicherung abge deckt sind. Kleinere Fahrzeugschäden, so genannte Bagatellschäden, zu denen kleinere Dellen oder Kratzer gehören, werden heute im professionellen Smart-Repair-Verfahren behoben. Dabei fällt für den Versicherungskunden, der eine Parkschadenpolice abgeschlossen hat, oftmals nur ein Pauschalbetrag von etwa 50 Euro je Schaden an. In jedem Fall ist hier die genaue Prüfung der Konditionen der Kaskoversicherung angebracht, bevor eine ergänzende Parkschadenversicherung abgeschlossen wird.

Parkschadenversicherung © FM2 / Fotolia

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